Nach jahrelanger Auseinandersetzung hat sich der italienische Fiskus, die Agenzia delle Entrate, mit dem Onlinehändler Amazon über die Besteuerung als Betriebsstätte in Italien geeinigt. Damit wurde ein Streit, der Steuerverfahren aus den Jahren 2011 bis 2015 betrifft, beigelegt. (Quelle LaRepubblica, Ausgabe 16/12/17). Ob und wie diese Streitbeilegung die Diskussion über sog. „Betriebsstätte“ im Einkommenssteuerrecht für Onlinehändler in Italien beeinflussen wird, Stichwort „Warenlager“ und „Serverstation“, bleibt zu beobachten. lesen Sie auch