Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat sich in der Rechtssache EuGH, 01.03.2018, C-558/16 zur Qualifikation der Erbteilserhöhung nach § 1371 Abs. 1 BGB geäußert. Der Gerichtshof folgt weitestgehend nicht der Einordnung der jüngsten deutschen Rechtsprechung ( (BGH 13.5.15, NJW 15, 2185, griechisches Erbrecht; OLG Düsseldorf vom 10.3.15 (NZFam 15, 576) italienisches Erbrecht) und wertet den pauschalen Zugewinnausgleich, wonach beim Tod eines Ehegatten ein pauschaler Zugewinnausgleich durch Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegatten vorzunehmen ist, als erbrechtliche Regelung, die bei Antragstellung eines Nachlasszeugnis aufzunehmen ist. Allerdings sollte die