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Mit der erst kürzlich verabschiedeten Verordnung, betitelt "dignità" also "Würde", (decreto Legge 12.07.018, n. 87, umgewandelt in Gesetz Nr. 96 vom 9. August 2018) hat der italienische Gesetzgeber erste gesetzgeberische Akzente gesetzt: Die Bereiche Arbeit (Dauer von befristeten Verträgen und Steuererleichterung bei Verträgen mit unbefristeter Laufzeit), Glücksspiel (Werbung und Einführung einer Gesundheitskarte für Spielautomaten), Standortverlagerungen (Änderung der Bedingungen für öffentliche Beihilfen) und Steuern (Splitzahlung) wurden geändert.

Eine wichtige Änderung betrifft befristete Verträge: Die Regelung für den Neuabschluss von befristeten Verträge wurde erschwert. Die Reform wird sich auf die bereits laufenden Verträge auswirken, für die eine Übergangsfrist bis Oktober vorgesehen ist. Die neuen Regeln für die Laufzeit, Verlängerung und die Auftragsbedingungen für Verträge, die am oder nach dem 14. Juli 2018 abgeschlossen werden, gelten ab sofort. Bei Nichteinhaltung des Grundes für die Verlängerung über 12 Monate hinaus ist es zwingend erforderlich, einen Vertrag auf unbestimmte Zeit abzuschließen. Um den Arbeitsmarkt zu beleben, wurde auch der Bonus für die Einstellung von Arbeitslosen bis zum Alter von 35 Jahren bis 2020 verlängert. Der Anreiz in Form einer Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen wird in den ersten drei Jahren und bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 € pro Jahr gewährt. Gutscheine, sogenannte Voucher, gibt es wieder in der Landwirtschaft, im Tourismus und für kleine Hotels: Das Verbot der Nutzung des in Artikel 54-bis der DL n. 50/2017 vorgesehenen Gelegenheitsvertrages gilt nicht für Unternehmen, die in diesen Bereichen tätig sind und bis zu acht Mitarbeiter beschäftigen. Für Landwirte, Hotels und Beherbergungsbetriebe wird der Bezugszeitraum für die Dienstleistung von drei auf zehn Tage erhöht.

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