Am 28. März hat das italienische Parlament das Gesetz über die Notwehr endgültig reformiert. Das Gesetz steht derzeit zur Veröffentlichung im Amtsblatt an.
Die Vorschrift sieht vor, dass im Falle einer legitimen Verteidigung im Inland der Verhältnismäßigkeitsmaßstab zwischen der Verteidigungshandlung und der Straftat immer als gegeben angesehen wird. In der Konsequenz wird immer demjenigen eine Situation der legitimen Verteidigung zugesprochen, der in seinem Haus oder Geschäft das Eindringen einer oder mehrerer Personen abwehrt, die mit Gewalt oder Androhung des Einsatzes von Waffen oder anderen Mitteln der physischen Nötigung auftreten. Neben der Änderung von Artikel 52 des Strafgesetzbuches über die rechtmäßige Landesverteidigung und übermäßige Fahrlässigkeit befasst sich die Reform auch mit bestimmten Straftaten gegen Eigentum (Hausdiebstahl und Raub) und dem Verbrechen der Hausfriedensbruch.