Seit dem letzten Jahr häufen sich vermehrt Kontrollen deutscher Finanzämter zur Einkommensbesteuerung von Renten, die in Italien gezahlt wurden. Derzeit wird das Jahr 2014 geprüft. Das deutsche Steuerrecht wendet auf solche Einnahmen grundsätzlich das sog. Welteinkünfteprinzip an, wenn der Empfänger in Deutschland seinen steuerlichen Wohnsitz hat und hier einkommensteuerpflichtig ist. Der Fiskus unterstellt dabei regelmäßig, dass der Besteuerungsort Deutschland ist. Ob die Rente tatsächlich in Deutschland oder in Italien zu besteuern ist, bedarf der genauen Prüfung.
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