Der Coronavirus-Notstand hat in Italien zu einer Reihe von Maßnahmen geführt, mit denen versucht wird, auf die durch die Ausbreitung der Pandemie entstandenen wirtschaftlichen Erfordernisse zu reagieren. Der Prozess begann mit dem Gesetzesdekret 18/2020, das mit seinen 127 Vorschriften von arbeits- und sozialrechtlichen Maßnahmen über steuerliche Bestimmungen bis hin zu Maßnahmen im Bereich Wirtschaft und Justiz reicht. Ergänzt wurde dann das sogenannte Liquiditätsdekret D.L. Nr. 23 vom 8. April 2020, das am selben Tag veröffentlicht wurde, und dringende Maßnahmen bezüglich des Zugangs zu Krediten und des Zahlungsaufschubs vorsieht. Letzteres führt Regelung zum Zugang von Krediten, Aufrechterhaltung von Liquidität, Export, Internationalisierung und Investitionen.Die beschlossenen Maßnahmen sehen staatliche Garantien in Höhe von rund 200 Milliarden Euro vor, die über die SACE Simest, die zur Gruppe Cassa Depositi e Prestiti gehört, zugunsten von Banken gewährt wurden, um Unternehmen in jeglicher Form Kredite zu gewähren. Es sieht weiterhin Maßnahmen zur Kontinuität von Unternehmen in der Notstandsphase vor, insbesondere von solchen, die vor der Krise "wirtschaftlich gesund" waren und eine Aussicht auf Geschäftskontinuität bieten. Ergänzt werden diese Regelungen durch Sonderbestimmungen in den strategischen Wirtschaftsbereichen und Transparenzverpflichtungen in Finanzangelegenheiten. Schließlich finden sich Erleichterungen im Steuer- und Bilanzsektor, sogenannte dringende Regeln für den Aufschub steuerlicher und finanzieller Verpflichtungen von Arbeitnehmern und Unternehmen. Insbesondere die Aussetzung der Zahlungen von Mehrwertsteuer, Quellensteuer und Beiträgen für die Monate April und Mai.