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Per Erlass des Ministerpräsidenten Conte, datiert vom 24.10.2020, werden zum 26.10.2020 folgende Maßnahmen verfügt: 
 
  • Restaurants und Bars sind ab 18.00 Uhr geschlossen - "Ab 26. Oktober 2020 sind Restaurantdienstleistungen (einschließlich Bars, Pubs, Restaurants, Eisdielen, Konditoreien) von 5.00 Uhr bis 18.00 Uhr erlaubt". "Der Verzehr am Tisch ist für maximal vier Personen pro Tisch erlaubt, es sei denn, sie wohnen alle zusammen". Nach 18.00 Uhr ist es verboten, an öffentlichen, öffentlich zugänglichen Orten Speisen und Getränke zu konsumieren, während die Hauszustellung unter Einhaltung der Gesundheits- und Hygienevorschriften erlaubt ist. Es ist erlaubt bis 24.00 Uhr die Verpflegung mit Take-away, mit einem Verbot des Verzehrs vor Ort oder in der Nähe.
  • Zu Hause: Es wird dringend empfohlen, keine anderen Personen als Lebensgefährten aufzunehmen, es sei denn, es handelt sich um nachgewiesene Arbeitsbedürfnisse oder um Situationen der Notwendigkeit und Dringlichkeit, und es wird dringend empfohlen, Atemschutzgeräte (Masken) auch in Privatwohnungen in Anwesenheit von Nicht-Mitbewohnern zu tragen.
  • Schule - In Sekundarschulen sollte der Fernunterricht 75 % der Aktivitäten abdecken. Es wird der Schlleitung überlassen zu entscheiden, welche Klassen in der Gegenwart und welche auf Distanz arbeiten können. Die Schulen werden auch gebeten, die Ein- und Austrittszeiten der Schülerinnen und Schüler weiter zu regeln, auch unter Einsatz von Nachmittagsschichten und unter der Voraussetzung, dass der Eintritt nicht vor 9 Uhr morgens erfolgt. Für den ersten Bildungszyklus, d.h. Kindergarten, Primar- und Sekundarschule, ändert sich nichts.
  • Stopp zu Feierlichkeiten nach Hochzeiten und Zeremonien: Feierlichkeiten in Innenräumen und im Freien sind verboten, auch solche, die sich aus zivilen und religiösen Zeremonien ergeben.
  • Geschlossene Kinos, Theater, Spielhallen und Wetträume: Die Aktivitäten von Spielhallen, Wett- und Bingohallen und Kasinos werden eingestellt. Die für die Öffentlichkeit zugänglichen Aufführungen in Theatern, Konzertsälen, Kinos und anderen Freilufträumen werden ausgesetzt. Auch Kultur-, Sozial- und Erholungszentren sind geschlossen. Themen- und Vergnügungsparks sind ebenfalls geschlossen. Verbotene Festivals, Messen und ähnliche Veranstaltungen.
  • Skianlagen geschlossen: Die Anlagen in den Skigebieten sind geschlossen, sie können nur von Profisportlern genutzt werden. Die Wiedereröffnung der Anlagen für Amateur-Skiläufer ist nur unter der Bedingung möglich, dass von der Konferenz der Regionen und Autonomen Provinzen spezielle Richtlinien verabschiedet und vom technisch-wissenschaftlichen Komitee bestätigt werden, die darauf abzielen, Zusammenschlüsse von Personen und im Allgemeinen von Gruppen zu vermeiden.
  • Schließung von Schwimmbädern und Turnhallen: Die Aktivitäten in Turnhallen, Schwimmbädern, Schwimmzentren, Wellnesszentren und Kurbädern werden ausgesetzt, mit Ausnahme der Erbringung von Dienstleistungen, die unter die wesentlichen Versorgungsstufen fallen, sowie von Kulturzentren, Sozialzentren und Erholungszentren; unbeschadet der Aussetzung der Aktivitäten von Schwimmbädern und Turnhallen sind grundlegende sportliche und allgemein motorische Aktivitäten, die in öffentlichen und privaten Sportzentren und -vereinen durchgeführt werden, unter Einhaltung der Gesundheitsvorschriften erlaubt.  
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