Seit dem 1. Januar 2019 sind alle Wirtschaftsbeteiligten, die in Italien ansässig oder niedergelassen sind, verpflichtet, eine elektronische Rechnung auszustellen. Die Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung betrifft sowohl Business-to-Business (B2B)- als auch Business-to-Consumer (B2C)-Transaktionen. Andererseits sind Unternehmen, die nicht in Italien steuerlich ansässig oder niedergelassen sind, von der Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung ausgeschlossen. Lesen Sie mehr