Das Jahressteuergesetz 2020 in Italien sieht Änderungen der Grundsteuer (IMU) vor.
Mit Ausnahme der Bestimmungen über die Abfallsteuer (TARI) wird die einheitliche Kommunalsteuer (IUC) ab 2020 abgeschafft. IMU ist in den Paragraphen 739 bis 783 des Artikels 1 des Haushaltsgesetzes 2020 geregelt. Damit ist die neue IMU geboren, die IMU und TASI beinhaltet
Für jede Immobilienkategorie setzt sich der Basissatz der neuen IMU aus der Summe der aktuellen IMU- und TASI-Basissätze zusammen: Für Immobilien außer Hauptwohnungen, die die wichtigste Kategorie für die Zwecke der Steuereinnahmen darstellen, setzt sich der Basissatz in Höhe von 0,86% aus der Summe des IMU-Basissatzes (0,76%) und der TASI (0,1%) zusammen. Die Grundsteuerbelastung hängt jedoch nicht von der Anwendung des Grundsteuersatzes ab, sondern von dem tatsächlich beschlossenen Steuersatz, der im Rahmen des den Gemeinden eingeräumten Handlungsspielraums festgelegt werden kann. Es gibt einen vollständigen Spielraum nach unten, wobei die Gemeinden den Satz auf Null setzen können, und einen Spielraum nach oben, der mit dem aktuellen identisch ist.