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Wichtige Mitteilung für alle Inhaber von italienischen Postobligationen (sog. Buoni Fruttiferi cartacei). Poste Italiane erklärt Verjährungshemmung für sog. BFP Inhaber während der Laufzeit der COVID Notstandsregelung zwischen dem 1.02.2020 und 31.07.2021 gemäß Notstandsgesetz-gebung Artikel 34, Absatz 3 des Gesetzesdekrets Nr. 34 vom 19. Mai 2020. Diese sind bis zum 30.09.2021 einzulösen!
Beachten Sie, dass die Einlösung aus dem Ausland durchaus Probleme bereiten kann. Mitteilung der Poste ITaliane
 
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