Die Verordnung über die internationale Zuständigkeit der Gerichte in einem Unionsmitgliedstaat der EU und Vollstreckung von Entscheidungen aus einem Unionsmitgliedsstaat der EU in Kraft. Es handelt sich um eine modifizierte Verordnung der sog. EuGVO, auch bekannt als Brüssel I Verordnung. Die Neuerungen sehen insbesondere die Abschaffung des sog. Exequaturverfahrens vor. Das heißt: Ausländische Entscheidungen können daher auch direkt, ohne Beantragung einer deutschen Vollstreckungsklausel, vollstreckt werden.