Die Bundesregierung setzt mit dem jüngsten Geldwäschegesetz die Änderungen der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie in der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung um. Neben einer Vielzahl von Neuerungen und Obliegenheiten, stehen Geschäfte mit Drittstaaten im Fokus: Unternehmer, die Vertragspartner in Drittländer mit hohem Risiko haben und Geschäfte/Transaktionen entfalten, werden stärker überwacht. Die Anforderungen an die Complianceprüfung sind gestiegen, europaweit. Denn die anderen Mitgliedsstaaten sind in der Verschärfung nachgezogen. Unternehmen mit Auslandsniederlassungen sind erhöhten Anforderungen ausgesetzt.