Sprache auswählen

Steuerrichtlinien sind von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates an die Finanzbehörden gerichtete Anweisungen zur Rechtsauslegung, die zwecks einheitlicher Anwendung des Steuerrechts, zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Minimierung des Verwaltungsaufwands vom Bundesfinanz-ministerium erlassen werden. Die Erbschaftssteuer-Richtlinie 2019 soll „im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen, Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung“ tragen. Zu nennen sind in erster Linie verlässlichere Handhabungen bei der Vererbung von Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG, dort insbesondere die Ermittlung der Lohnsumme, unter anderem in Umwandlungsfällen, die Behaltensregelungen für Betriebs-vermögen, Vorwegabschlag bei Familienunternehmen, Alters-versorgungsvermögen, Überlassene Grundstücke bei Betriebs-aufspaltung, Investitionsklausel. Lesen Sie auch

 
Erbschaftssteuer in Europa

 

nach oben scrollen