Unsere Kanzlei arbeitet seit 1995 im internationalen Rechtsverkehr. Das internationale Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht in Europa bildet hierbei einen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt.
Es handelt sich um Erbfälle, in denen der Verstorbene in Deutschland oder Ausland lebte oder Vermögen im In- oder Ausland besaß. Diese Umstände werfen komplexe Fragen zum internationalen Güter- und Erbschaftssteuerrecht auf, für die es Expertise zu den Rechtssytemen verschiedener Länder braucht.
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Erbrecht in Europa
Seit dem 17.08.2015 gilt die neue EU-Erbrechtsverordnung (sog.Rom IV-Verordnung). Die EU-Verordnung enthält kein neues eigenständiges Erbrecht, sondern regelt im Wesentlichen, welches nationale Erbrecht bei internationalen Todesfällen anwendbar ist und enthält Regelungen zur Zuständigkeit der Gerichte, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen/öffentliche Urkunden und zum Europäischen Nachlasszeugnis. Wir vertreten unsere Mandanten bei der Beantragung des Europäischen Nachlasszeugnisses.
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Beratung zur Haftung nach dem ausländischen Erbrecht
Wir beraten zur Erbenhaftung in Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, Kroatien, Österreich, Schweiz sowie in den Maghreb Staaten Marokko und Tunesien.
Als Ansprechpartner für deutsches und ausländisches Erbrecht betreuen wir unsere Mandanten bei der Annahme der Erbschaft oder Ausschlagung. Wir entwerfen die erforderlichen Annahme- oder Verzichtserklärungen und koordinieren die Publizität im Ausland.
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Im Rechtsfall
Wir vertreten unsere Mandanten in den förmlichen und gerichtlichen Verfahren der Erbschaftsauseinandersetzung nach dem einschlägigen ausländischen Erbrecht.
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Nachlassplanung für Vermögen in Deutschland und im Ausland
Gemeinsam mit Notaren und Steuerberatern im In- und Ausland entwerfen wir Testamente und Schenkungsverträge, die in mehreren Ländern Gültigkeit haben und so eine einheitliche Nachlassplanung gewähren. Besonders wichtig für Ehepaare und Lebenspartner: Ab dem 29.01.2019 sind die Europäischen Güterrechtsverordnungen anwendbar. Da das Güterrecht entscheidenden Einfluss nimmt auf den Nachlasss, über den verfügt werden kann, muss dies unbedingt berücksichtigt werden
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Erbschaftssteuer in Europa
Die Frage der Erbschafts- und Schenkungssteuer sollte von Anfang an geprüft werden. Wir kooperieren hier mit verschiedenen Steuerberatern im In- und Ausland oder unterstützen die Berater des Erben zu Fragen des ausländischen Erbschaftssteuerechts. Lesen Sie auch: Erbschaftssteuer in Europa
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Kosten und Transparenz
Grundsätzlich empfehlen wir eine Honorarvereinbarung, unabhängig von dem Nachlasswert. Auf diesem Weg können die Kosten weitestgehend transparent gehalten werden. Endet das Mandat vorzeitig oder wird auf einzelne Mandatspunkte verzichtet, zahlt der Mandant nur die bis dahin erbrachte Bearbeitung.
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Netzwerk
Durch die enge Zusammenarbeit mit (inter-) nationalen Rechtsanwälten, Steuerberatern, Geometern und Notaren, können wir Ihr Mandat im In – und Ausland betreuen und wichtige Brücken bauen.
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Rechtsanwalt
Gian Luca Pagliaro ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen, zugleich Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln.