Ferienhausvermietung in Italien zum 1.08.2024. 21% oder 26% Quellensteuer?
Die Einkommenssteuer auf Kurzzeitvermietungen wird ab diesem Jahr gesplittet und der Gesetzesdekret Nr. 50/2017 vorgesehene Satz von 21 Prozent wird durch den neue, höheren Steuersatz von 26 Prozent ersetzt.
Dies sind die Neuerungen, die durch das Haushaltsgesetz 2024 eingeführt wurden, das im Mittelpunkt des von der Agenzia delle Entrate am 1. August aktualisierten Leitfadens über kurzfristige Vermietungen steht, um die Regeln und Anforderungen für die Anwendung der Steuerregelung für kurzfristige Vermietungen zu klären.
Dabei handelt es sich um Verträge über die Vermietung von Immobilien zu Wohnzwecken in Italien mit einer Dauer von höchstens 30 Tagen, die von Privatpersonen außerhalb der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit abgeschlossen werden. Die Regelung der "cedolare secca" gilt auch für Verträge, die neben der Überlassung der Immobilie bestimmte Nebenleistungen vorsehen, die als eng mit dem Mietvertrag verbunden gelten, wie z. B. die Bereitstellung von Wäsche, die Reinigung der Räumlichkeiten oder die Überlassung der Nutzung von Telefon- oder W-LAN-Anschlüssen.