Rechts- und Steuerberatung für Kurzzeitvermietungen und Bed & Breakfast, Airbnb in Italien
Mit dem Gesetzesdekret Nr. 50 vom 24. April 2017 und dem Gesetz Nr. 96 vom 21. Juni 2017, Nr. 96 hat der italienische Gesetzgeber Steuererleichterungen für Kurzzeitmietverträge eingeführt, derzeit 21 %. Die sog. cedolare
cedolare secca ist eine fakultative Regelung, als Alternative von Einkommenssteuer, zusätzlichen Steuern Registrierungssteuer und Stempelsteuer. Mit dem Haushaltsgesetz 2021 wurde die Pauschalsteuer von 21 % auf Kurzzeitmietverträge auf vier Wohnungen in jedem Steuerzeitraum beschränkt.
Zu den Vorteilen der Pauschalsteuerregelung gehören die Einfachheit der Anwendung und Berechnung der Steuer. Dies hat dazu geführt, dass der Kurzzeitmietvertrag auch auf dem touristischen Mietmarkt weit verbreitet ist.
Trotz der einfachen Handhabe, liegt der Teufel - wie fast immer im Steuerrecht - im Detail. Abgrenzungen zwischen reiner Ferienvermietung, Bed&Breakfast aber auch Airbnb und Vermittlungsleistungen aus Deutschland ebenso wie das Thema Abschreibung bedürfen einer vorherigen Klärung.
Unabhängig hiervon kommen ergänzende Vorschriften der einzelnen Regionen zu Kurtaxe, Meldeauflage und Anmeldungen hinzu. Die Regionen haben die Normkompetenzgebung im Bereich Tourismus. Jeder Fall ist daher individuell zu klären.
Unsere Kanzlei arbeitet seit 1996 im deutsch italienischen Recht und Steuerberatung. Wir verfügen über ein gewachsenes Netzwerk von Steuerberatern in Italien, die unsere Mandanten bei ihren jährlichen Steuererklärungen in Italien begleiten.
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