Italienisches Erbrecht, Rechtsanwalt Pagliaro: Was können wir für Sie tun
Unsere Kanzlei arbeitet seit 1995 im deutsch italienischen Rechtsverkehr. Das deutsche und italienische Erbrecht bilden hierbei einen besonderen Schwerpunkt, also Erbfälle, in denen der Verstorbene in Deutschland oder Italien lebte oder Vermögen im In- oder Ausland besaß. Diese Umstände werfen regelmäßig komplexe Fragen zum internationalen Güter- und Erbschaftssteuerrecht auf, für die es Expertise zu den Rechtssytemen beider Länder braucht.
Erbrecht Italien: Nachlassplanung und Vorsorge für Vermögen in Deutschland und Italien
Gemeinsam mit deutschen und italienischen Notaren und Steuerberatern entwerfen wir Testamente und Schenkungsverträge, die in beiden Ländern verwendet werden können und so eine einheitliche Vorgehensweise gewähren.
Erbrecht Italien: Nachlassermittlung
Unsere Kanzlei ist mit den Immobilien- und Unternehmensregistern in sämtlichen Regionen Italiens verbunden, so dass der Nachlass schnell und zuverlässig ermittelt wird. Über unser PEC Kommunikationssystem stehen wir in Verbindung zu allen Nachlassgerichten, Standesämtern und Banken in Italien.
Erbrecht Italien: Nachlassabwicklung und Bewertung
Umschreibungen von Immobilieneigentum in Italien erfolgen direkt über unsere Kanzlei ebenso wie die Auflösung von Finanzdepots / Bankkonten oder Übertragungen an Gesellschaften. Komplexere Erbauseinandersetzungen, etwa zwischen Miterben, können wir mit unseren Kooperationspartnern, Notare und Anwälte, betreuen. Über unser Informationssystem für Bodenrichtwerte in Italien können wir Bewertungen von Immobilieneigentum in Italien vornehmen.
Ausschlagung der Erbschaft und Haftungsbeschränkungen im italienischen Erbrecht
Als Ansprechpartner für deutsches und italienisches Erbrecht betreuen wir unsere Mandanten bei der Erbausschlagung. Wir entwerfen und koordinieren die erforderlichen Verzichtserklärungen und gewähren die Publizität.
Erbschaftssteuer Italien
Die Frage der Erbschafts- und Schenkungssteuer sollte von Anfang an geprüft werden. Da kein gültiges Doppelbesteuerungsabkommen besteht, bedarf es hier besonderer Obacht! Wir kooperieren hier mit verschiedenen Steuerberatern, oder unterstützen die Berater des Erben zu Fragen des italienischen Steuerrechts. Bewertung für in Italien gelegenes Grundeigentum (Ländereien, Häuser, Wohnungen) oder Unternehmen.
Beratung Erbrecht Italien: Kosten und Transparenz
Grundsätzlich empfehlen wir eine Honorarvereinbarung, unabhängig von dem Nachlasswert. Auf diesem Weg können die Kosten weitestgehend transparent gehalten werden. Endet das Mandat vorzeitig oder wird auf einzelne Mandatspunkte verzichtet, zahlt der Mandant nur die bis dahin erbrachte Bearbeitung.
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Unser Team
Gian Luca Pagliaro ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen, zugleich Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln für italienisches Recht. Im Jahre 2017 absolvierte er eine Spezialisierung zum italienischen Erbrecht, den sog. master breve nel diritto di successione in Mailand.
Dott.ssa Fatima Laghbili, juristisches Studium an der Universität PISA, Facoltà di Giurisprudenza, mit Graduierung LMG/01 (Giurisprudenza); Postgradual Universität zu Köln, Masterstudiengang für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen. Schwerpunkt: Auflösung von Bankdepots und Notariat.