Wir arbeiten seit 1995 im Handels- und Gesellschaftsrecht und beraten unsere Mandanten im grenzüberschreitenden Gesellschaftsrecht der GmbH und Personengesellschaften sowie ausländischer Rechtsformen. Kernthemen sind die Länder Deutschland, Italien, Spanien, Portugal, Marokko (Maghreb Staaten) und England. Fragen zum internationalen Steuerrecht decken wir mit unseren nationalen Kooperationspartnern ab.
- Beratungen zu Kapitalgesellschaften GmbH, SRL, SL, SARL SPA, SA oder LTD
- Abberufung / Bestellung Geschäftsführer/director
- Gesellschafterstreitigkeiten wie Beschlussanfechtung, Gesellschafterausschluss, Anteilskadauzierung und Abfindung
- Nierderlassungsrecht
- Schnittestelle Internationale Gesellschaften im Erbrecht und Steuerrecht
- Vorbereitendes Notariat. Wir arbeiten mit verschiedenen Notaren in Deutschland, Italien und Spanien zusammen und stimmen die Formalien ab.
Über unser Netzwerk können Streitigkeiten vor ausländischen Gerichten betreut werden.
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Fachkenntnis
In der Mandatsbearbeitung sind Detailkenntnisse – wie oftmals - von streitentscheidender Rolle. Der Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht wird hierauf in besonderer Weise geprüft. Der Block „Internationales Gesellschaftsrecht“ und "internationales Steuerrecht" sind nicht nur ein Kernthemen der theoretischen Fachanwaltsausbildung, sondern müssen zusätzlich durch eine überdurchschnittlich hohe Bearbeitung von praktischen Fällen konkret nachgewiesen werden. Erst dann wird der Fachanwaltstitel verliehen.
Gian Luca Pagliaro ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen, zugleich Fachanwalt für internationales Recht und Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln, Institut für Internationales Privatrecht. Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns einfach an