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Kanzlei für internationales
Wirtschaftsrecht und Privatrecht

Unsere Leistungen für Unternehmen im deutsch italienischen Geschäftsverkehr

Wir beraten seit 1995 zum italienischen Arbeitsrecht

Tarifvertrag CCNL Entsendung Kündigung Abmahnung Anstellung Lohnsteuer Abfindung  Einstellung Weisungsrecht Betriebsrat italienVertretung im außergerichtlichen Schlichtungsverfahren "Commissione di Conciliazione". Verbundene Rechtsgebiete, wie z.B. Sozial- und Steuerrecht decken wir in Kooperation mit unseren italienischen Fachkollegen ab. Die Korrespondenz erfolgt - soweit gewünscht - zweisprachig. Unsere Leistungen sind zugeschnitten auf deutsche und italienische Unternehmen mit Auslandsniederlassung und Reporting an das Mutterhaus. Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns einfach an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Neuigkeiten zum italienischen Arbeitsrecht

Wir beraten zum italienischen Gesellschaftsrecht und Gründung von Niederlassungen in Italien 

Beratungen zu Kapitalgesellschaften in Italien - SRL, SPA, SAS oder SNC - jetzt auch SRL Semplificata.

Rechtsrevision der Aufsichtsorgane in der italienischen Gesellschaft srl und spa zum Thema Compliance und anti fraude.

  • Abberufung / Bestellung der Geschäftsführer in srl und spa
  • Gesellschafterstreitigkeiten
  • Nierderlassungsrecht 

Rechtsanwalt Gian Luca Pagliaro verfügt in seiner Eigenschaft als Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht über nachgewiesene und zertifizierte Kompetenzen in Fragen des internationalen Gesellschaftsrechts gem. § 14n Ziff.4 FAO.

Lesen Sie auch Fallstricke und Neuigkeiten Gesellschaftsrecht Italien

Wir vertreten unsere Mandanten in Insolvenzverfahren in Italien  

Über unser Informationssystems Dataitaly können wir sämtliche italienischen Handelsregister einsehen und Eintragungen zu Insolvenzveröffentlichungen recherchieren.

  • Monitoring Insolvenzverfahren
  • Forderungsanmeldung 
  • Geltendmachung von Sicherungs- und dinglichen Rechten
  • Vertretung in der Gläubigerversammlung
  • Vertretung in Auseinandersetzungen mit dem Insolvenzverwalter

Vertretung des Insolvenzverwalters bei der Realisierung von Ansprüchen gegen eine italienische Schuldnerin

  • Koordination und Vertretung in Sekundärverfahren nach der europäischen Insolvenzordnung in Deutschland und Italien.

Im Falle eines Forderungsausfalls erstellen wir beglaubigten Nachweis oder Testat zum Zwecke der Einzelwertberichtigung oder (teilweisen) Uneinbringlichkeit. 

Rechtsanwalt Gian Luca Pagliaro verfügt in seiner Eigenschaft als Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht über nachgewiesene und zertifizierte Kompetenzen in Fragen des internationalen Gesellschaftsrecht, § 14n Ziff.6 FAO.

Wir beraten seit zwanzig Jahren zum italienischen Steuerrecht   

Einkommenssteuer Italien

Lohnsteuer Italien

Besteuerung Kapitalerträge aus Italien

Besteuerung deutsche Niederlassung in Italien

Besteuerung Veräußerungen Immobilien Italien

Grundsteuer IMU Italien

Erbschaftssteuer Italien

Schnittpunkte zum deutschen Steuerrecht bearbeiten wir gemeinsam mit unseren Kollegen der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei  Kanzlei KHB, Kremer, Hamböcker, Boddenberg, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, direkt bei uns im Hause.

Rechtsanwalt Gian Luca Pagliaro verfügt in seiner Eigenschaft als Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht über nachgewiesene und zertifizierte Kompetenzen in Fragen des internationalen Steuerrechts, § 14n Ziff.7 FAO.

Lesen Sie auch: 09/2015 Aktuell: Neuigkeiten im italienischen Steuerrecht zur IMU Grundsteuer in Italien

Beratungen zum Vertriebsrecht in Italien

Handelsvertreterrecht Franchisevertrag Vertragshändllervertrag Vertriebsbeschränkungen geschlossene Händlersysteme Wettbewerbsverbot Preisbindung passiver Verkauf über Internet EU Vertikalverordnung Italien.

Tätigkeit

Wir bearbeiten seit 1995 unsere Mandanten bei der Vertragserstellung, Vertragsaufhebung, zu Fragen des Kündigungsrechts, - Abfindungs- und Provisionsabrechnung, Direktions- und Weisungsrecht. Verbundene Rechtsgebiete wie z.B. Sozialrecht (Beiträge ENASARCO), Gewerberaummietrecht in Italien decken wir ebenfalls ab.

Über unser Netzwerk können Streitigkeiten vor italienischen Gerichten betreut werden. Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns einfach an glp@ra-pagliaro.

Fallstricke

Viele Fallstricke im europäischen Händlerregress. Aufwendungen, die der Einzelhändler aufbringen muss, um eine defekte Ware bei seinem Kunden auszutauschen oder zu reparieren, können nach der deutschen Rechtslage auf den Vorlieferanten abgewälzt werden. Voraussetzung ist, dass die verkaufte Sache mangelhaft gewesen ist. Die Durchsetzung dieses sogenannten „Händlerregressanspruchs“ im europäischen Binnenhandel ist allerdings problematisch.

Lesen Sie handelsvertreterrecht Deutschland und Italien

Rechtsanwalt Gian Luca Pagliaro verfügt in seiner Eigenschaft als Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht über nachgewiesene und zertifizierte Kompetenzen in Fragen des internationalen Handelsrecht gem. § 14n Ziff.3 FAO.

 

Antikorruption, Betrug und Geldwäscheregelungen in Italien gemäß Gesetz Nr. 231/2001 (Responsabilità amministrativa delle società e degli enti Dlgs 231)

Dlgs 231/2001 Management Verantwortung italienisches Gesellschaftsrecht Haftung Korruption Geldwäsche Code of Conduct Italien Weltausstellung

Unsere Kanzlei berät seit Jahren deutsche Muttergesellschaften und Geschäftsführer im Controling der italienischen Gesellschaften nach den einschlägigen Compliancevorschriften. Das Gesetz sieht eine Strafbarkeit der juristischen Personen für Wirtschaftsdelikte mit Sanktionen von bis zu 3 Mio. EURO, Geschäftsverboten und Einziehung von Vermögen vor.

  • Risikoanalyse der Geschäftstätigkeit
  • Entwurf eines Compliance Management Systems und Code of Conduct
  • Einführung des "Modello" nach Dlgs 231/2001

Wir vertreten die deutschen Geschäftsführer in den Kontrollgremien.

Rechtsanwalt Gian Luca Pagliaro verfügt in seiner Eigenschaft als Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht über nachgewiesene und zertifizierte Kompetenzen in Fragen der Compliance und Antikorruption gem. § 14n Ziff.6 FAO.

Forderungseinzug per Gerichts - und Vollstreckungsverfahren in Italien

Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckung Italien. Über unser Informationssystems Dataitaly können wir sämtliche italienischen Handelsregister einsehen und überprüfen.Informationen über die aktuellen Ausfallrisiken im Markt und die Bonität von bestehenden und potenziellen Kunden.

Wir betreuen unsere Mandanten bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen gegen den Schuldner mit Sitz in Italien.

Rechtsanwalt Gian Luca Pagliaro verfügt in seiner Eigenschaft als Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht über nachgewiesene und zertifizierte Kompetenzen in Fragen des internationalen Zivilprozessrechts und Kollisionsrecht gem. § 14n Ziff.1-3 FAO.

Titulierte Gläubiger betreuen wir im Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Schuldner mit Sitz in Italien. Die einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen werden dann mit unseren Korrespondenzpartnern vor Ort koordiniert. Durch­set­zung von un­be­strit­te­nen For­de­run­gen in der Eu­ro­päi­schen Union im Rahmen des europäischen Vollstreckungstitels.

Vollstreckungsschutz gegen rechtswidrige Urteile, Zahlungsbefehle, Mahnbescheiden aus dem Ausland.  

Im Falle eines Forderungsausfalls erstellen wir beglaubigten Nachweis oder Testat zum Zwecke der Einzelwertberichtigung oder (teilweisen) Uneinbringlichkeit. 

Tipp:

Verteidigung gegen ausländische Mahnbescheide - Zahlungsbefehle aus Italien. siehe auch Informationsblatt Zahlungsbefehl / Mahnbescheid aus Italien. Was tun ?

Das Europäische Mahnverfahren ermöglicht es Ihnen, einen Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme gegen einen Schuldner aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, etwa in Italien, durchzusetzen. Die Beantragung eines europäischen Zahlungsbefehls ist relativ einfach, Sie benötigen von Gesetz wegen keine anwaltliche Vertretung. Im günstigsten Fall müssen Sie nicht vor Gericht erscheinen. Erhebt der Schuldner keine Einwendungen, bleibt Ihnen also eine aufwändigere Klage erspart. Aber Vorsicht! Lassen Sie unbedingt - vor Einleitung eines solchen Verfahrens - die internationale Zuständigkeit des Gerichts, welches das Hauptverfahren durchzuführen hätte, wenn Einspruch eingelegt wird, durch einen Fachmann prüfen. Ohne eine Kenntnis der Rechtsprechung des EuGH zu den internationalen Zuständigkeiten nach der Brüssel I (a)VO laufen Sie Gefahr, das falsche Gericht zu benennen, etwa Ihr Wohnsitzgericht. Dies kann zu schwerwiegenden Fehlern führen, mit einer sehr unangenehmen Kostenlast. Denn ist das Gericht international nicht zuständig, lehnt es Ihre Klage kostenpflichtig ab! Sie tragen dann nicht nur ihre eigenen Rechtsanwaltskosten, sondern auch diejenigen des Gegeners sowie alle Gerichtskosten. Im schlimmsten Fall versäumen Sie dann auch wichtige Verjährungsunterbrechnungen. 

Mediation im deutsch- italienischen Rechtsverkehr

Wir betreuen italienische und deutsche Unternehmen in den Verfahren der Wirtschaftsmediation in enger Kooperation mit

  • Frau Dipl. Betriebswirtin Claudia Pagliaro-Golkar, Wirtschaftsmediatorin, IHK zertifiziert. Frau Claudia Pagliaro-Golkar verhandelt zweisprachig und verfügt über langjährige Erfahrungen im deutsch-italienischen Versicherungsbereich.

Unterschiede in Mentalität und Rechtskultur werden durch den binationalen Ursprung unserer Kanzlei aufgefangen.

Die gesamte Korrespondenz erfolgt stets zweisprachig.

Besonderes Augenmerk legen wir auf eine entspannte Verhandlungsatmosphäre. In unserem Konferenzraum (10 Plätze) im Herzen von Köln besteht die Möglichkeit, externe Teilnehmer durch Videokonferenz in die Besprechungen einzuschalten.

Die Kosten des Mediationsverfahrens teilen wir gerne auf Anfrage mit.  

Wir unterstützen deutsche Gläubiger bei der Beitreibung titulierter Forderungen in Italien

Das italienische Zwangsvollstreckungsrecht unterscheidet sich erheblich von der deutschen Rechtslage. Für die Realisierung titulierter Forderungen aus Deutschland bedarf es spezieller Kenntnisse und Vorprüfungen, wie etwa Insolvenzprüfung des Schuldners, die von unserer deutschen Kanzlei aus geleistet werden. In einem zweiten Schritt werden die Titel über unser festes Kooperationsnetzwerk in Italien in die Vollstreckung gegeben. Die Kollegen betreuen dann die Vollstreckung vor Ort, wir führen die Korrespondenz mit den Mandanten. 

Neuigkeiten

Ab dem 10.01.2015 tritt die sog. Brüssel I a Verordnung in Kraft. Sie sieht erhebliche Erleichterungen bei der Durchsetzung von titulierten Ansprüchen in Italien vor. Denn ausländische Titel, also beispielsweise Urteile, die ein deutsches Gericht gegen eine italienische Schuldnerin erlassen hat, bedürfen dann grundsätzlich keiner gesonderten Vollstreckungsklausel in Italien. Dies ist erfreulich für deutsche Gläubiger. Sie können daher einen hiesigen deutschen Rechtsanwalt mit der Vollstreckung in Italien beauftragen. 

 

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