Wir bearbeiten Erbfälle im italienischsprachigen Raum der Schweiz, in dem Kanton Ticino (Tessin), im Raum Belinzona, Lugano, Locarno und Chiasso
Wir ermitteln Vermögen und Schulden des Verstorbenen, falls erforderlich auch grenzüberschreitend. Im Rechtsfall vertreten wir unsere Mandanten in den förmlichen und gerichtlichen Verfahren und veranlassen die entsprechenden Eintragungen und Korrekturen der Personenstandsdaten, Umschreibungen in den Grundbüchern und Immobilienregistern.
Beratungen zum internationalen Erbschaftssteuerrecht runden unsere Leistung ab. Die kantonale Erbschaftssteuergesetzgebung wird besonders berücksichtigt.
Neuigkeiten
Die Erbrechtsverordnung tritt am 17.08.2015 in Kraft! Dies hat auch Auswirkungen aufr das anwendbare Erbrecht von Deutschen und Italienern in der Schweiz.
Gian Luca Pagliaro ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen,
zugleich Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln für italienisches Recht. Erbschaftssteuer International (Fortbildung Bundessteuerberaterkammer Dortmund 2015),Master di specializzazione diritto di successione" (Fortbildung Spezialisierung italienisches Erbrecht Euorconference, Mailand 2017). Kontakt: