Im Zusammenhang mit dem neuen Elektrogesetz bestehen aktuell Unsicherheiten, ob auch ausländische Hersteller, deren Elektrogeräte in Deutschland vertrieben werden, die allerdings selbst weder eine inländische Niederlassung unterhalten noch die Ware selbst in die Bundesrepublik importieren, Registrierungspflichten und in der Folge auch Deklarierungen im ERA System obliegen.
Das neue ElektroG unterscheidet sich an einigen entscheidenden Stellen von der alten Fassung. Die Kommentierungen sind daher für die Fragestellung nur begrenzt nutzbar. Unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien kommen wir zu folgender Einschätzung: Neues ElektroG: Auswirkungen für die im Ausland ansässigen Hersteller