Das Finanzamt vergisst nicht. In deutsch - italienischen Erbfällen, etwa wenn der Verstorbene italienischer Staatsangehöriger war oder sich Vermögen eines Deutschen in Italien befindet, wird regelmäßig das deutsche und das italienische Erbschaftssteuerrecht aufgerufen. Die Erben haben hier zeitnah Erklärungen abzugeben. Erfolgt dies nicht oder nur unvollständig, und sollte Erbschaftssteuer anfallen, ist der Vorwurf der Steuerverkürzung oder gar der Steuerhinterziehung im Raum. Dieses Problem kann an die nächsten Generationen weiter gegeben werden.
Der Datenaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist heute fast Standard. Es bleibt also nichts verborgen. Und ein Vermögenserwerb ist regelmäßig plausibel darzulegen. Es macht also Sinn, sich zeitig fachmännisch beraten zu lassen. Das Zusammenspiel von italienischer und deutscher Steuer ist aber nicht jeden Berater bekannt.
Rechtsanwaltskanzlei Pagliaro. Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht. Wir arbeiten seit 20 Jahren im deutsch-italienischen Erb- und Erbschaftssteuerrecht. Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern im Hause, den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern Kremer, Hamböcker und Boddenberg bearbeiten wir Erklärungen für das In- und Ausland und betreuen unsere Mandanten auch fiskalisch bei der Nachlassplanung. mehr