Wir betreuen unsere Mandanten seit 1995 im deutschen und italienischen Familienrecht / Neuigkeiten
Am 26. Mai 2015 ist in Italien das Gesetz 55/2015 in Kraft getreten, das das bestehende Scheidungsrecht abändert. Es ist nun möglich, den Scheidungsantrag deutlich früher zu stellen. Dank der kürzeren Trennungszeiträume, die dem Scheidungsantrag stets vorgehen müssen. Es verbleibt dagegen bei der grundsätzlichen Aufteilung in gerichtlichen Trennungs- und Scheidungsverfahren. Lesen Sie mehr
ROM III Verordnung: Scheidungs- und Trennungsrecht für Italiener in Deutschland und in deutsch-italienischen Ehen. Seit Juni 2012 gilt die sog. ROM III Verordnung (VERORDNUNG (EU) Nr. 1259/2010 DES RATES vom 20. Dezember 2010). Grundsätzlich ist das Trennungs- und Scheidungsrecht des Wohnsitzstaates der Eheleute anwendbar, wahlweise das Herkunftsrecht. Lebt also ein italienisches Ehepaar seit Jahren in Düsseldorf, ist deutsches Scheidungsrecht anwendbar. Umgekehrt heißt dies aber auch. Lebt ein deutsches Ehepaar in Italien, ist grundsätzlich italienisches Recht berufen, mit Durchführung der Separazione. Allerdings können die Eheleute vereinbaren, das Scheidungsrecht ihres Herkunftsstaates anzuwenden. Fallstricke ergeben sich immer dann, wenn ein Ehegatte mehrere Staatsangehörigkeiten hat oder seit mehr als einem Jahr ab Trennung im Ausland lebt.
Sehr wichtig: Die Auflösung des Güterstandes und die unterschiedlichen Verjährungstatbestände auf Ausgleich. Denn das Scheidungsrecht regelt nicht automatisch, nach welchem Recht der Vermögensausgleich zwischen den Eheleuten stattfindet. Vielmehr wird die Frage des Güterstands der Eheleute, also der Comunione patrimoniale, und dem Ausgleich nach Auflösung der Ehe durch das anwendbare Eherecht geregelt. Und dies muss nicht das Scheidungsrecht sein. Unter Umständen haben die Eheleute sogar einen Güterstandswechsel vollzogen. Diese existentiellen Fragen, die sogar in das Erbrecht einwirken, sind fachmännisch zu prüfen.
Veröffentlichungen Rechtsanwalt Gian Luca Pagliaro
Beitrag in Jahrbuch für italienisches Recht, Band 21, S.107ff , herausgegegeben von der Deutsch-Italienischen Juristenvereinigung e.V. Die Errungenschaftsgemeinschaft italienischen Rechts im deutsch- italienischen Rechtsverkehr. Beitrag zum deutschen und italienischen Güterstand.
Interview im WDR
Deutsches Unterhaltsrecht und italienische Eheleute. Zum Nachhören Interview Gian Luca Pagliaro
Gian Luca Pagliaro, als Rechtsanwalt tätig seit 1995
- Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
- Vereidigter Gerichtssachverständiger für deutsches und italienisches Recht
- Lehrbeauftragter am Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln für italienisches Recht und Rechtsterminologie
- Vertretung vor dem Europäischen Gerichtshof
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