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Erbschaft Italien und Immobilien. Vorsicht Fallstrick

Befinden sich im Nachlass Immobilien in Italien, ist die Umschreibung auf die Erben erforderlich. Andernfalls können die geerbten Immobilien nicht veräußert werden.

Ein Erbschaftverkauf ist zwar möglich, wird aber in der Praxis kaum durchgeführt. Hintergrund ist das italienische Registerrecht (nicht Kataster), das in den Artt. 2643, 2648, 2650 c.c eine nachvollziehbare und schlüssige Rechtsnachfolge der Eigentümer vorsieht. Dementsprechend ist der Gestaltungsspielraum gering.

Es sei davor gewarnt, steuerrechtliche Effekte in den Vordergrund zu stellen oder auf "Eigeninitiative" Umschreibungen zu beantragen. Eine fehlerhafte oder nicht nachvollziehbare Umschreibung kann noch Jahre oder Jahrzehnte später erhebliche Probleme aufwerfen, spätestens dann, wenn die Immobilie veräußert werden soll. Denn der (italienische) Notar hat in dem Veräußerungsakt die dingliche Berechtigung des Veräußerers aufgrund des vorangegangenen Erwerbs darzulegen. Geht dem eine hinkende oder fehlerhafte Umschreibung aufgrund Erbgangs voraus, ist die Verkehrs- und Veräußerungsfähigkeit der Immobilie in Gefahr! Es beständen zwar auch später noch Heilungsmöglichkeiten. Diese setzen aber die Mitwirkung aller Erben voraus und führen erfahrungsgemäß zu zeit- wie kostenintensiven Maßnahmen. Sollten sich in der Zwischenzeit Änderungen bei den Erben (Erbfall oder Wegzug) einstellen, sind auch diese Heilungsmöglichkeiten beschränkt, jedenfalls äußerst aufwendig. Die Veräußerung würde aller Voraussicht nach scheitern. Soweit ein im italienischen Immobilienrecht gängiger Vorvertrag abgeschlossen wurde, würde sich der Verkäufer zudem auch schadensersatzpflichtig machen bzw. mit Vertragsstrafe belegt werden.

Lesen Sie auch:

Bewertung von Immobilien in Italien in der deutschen Erbschaftssteuererklärung

 


Wir bearbeiten seit über 20 Jahren Erbschafts- und Erbschaftssteuersachen im deutsch-italienischen Rechtsverkehr. Die Erbschaftssteuererklärung und weitere
Abwicklung bis zur Umschreibung der Immobilie über unsere Kanzlei ist also möglich.

Gian Luca Pagliaro, Rechtsanwalt

Gian Luca Pagliaro ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen,

zugleich Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln für italienisches Recht. Erbschaftssteuer International (Fortbildung Bundessteuerberaterkammer Dortmund 2015),Master di specializzazione diritto di successione" (Fortbildung Spezialisierung italienisches Erbrecht Euorconference, Mailand 2017). Kontakt:

mail1Phone

 

 

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