Nach dem Gesetz Legge 4 agosto 2017, n. 124 - G.U. 14 agosto 2017, n. 189, welches zum 29.08.2017 in Kraft getreten ist, sind in Italien tätige Rechtsanwälte verpflichtet, dem Mandanten bei Auftragserteilung einen schriftlichen Kostenvoranschlag zu den anfallenden Gebühren seiner Tätigkeit auszustellen.Damit reagiert der Gesetzgeber auf zahlreiche Proteste der Verbraucherverbände in der Vergangenheit. Moniert wurden dort Gebührenabrechnungen, die in Art und Höhe häufig nicht nachvollziehbar waren. Lesen Sie auch unseren Artikel
Kosten Rechtsanwalt Italien 2017