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                                      Umsatzsteuerrecht                 Art.6 ROM I

  

E-Commerce Italien: Onlinehandel Italien / Vendite a distanza Italia

E Commerce. Der Onlinehandel blüht europaweit. Es bestehen keine geografischen Einschränkungen. Dennoch sind Unterschiede zwischen den einzelnen nationalen Verbraucherrechten, Schutz- und Markenrechte und nicht zuletzt das nationale Wettbewerbsrecht zu beachten. Auch, wenn eine Vielzahl der Regelungen auf Europäisches Recht zurückgehen. Die Details machen den Unterschied.

Bei der Umsatzbesteuerung sind innerhalb Europas die sog. Lieferschwellen und Optierungsmöglichkeiten nach der sog. Versandhandelsregelung zu berücksichtigen. Diese führen in der Folge zu einer Verlagerung der Umsatzbesteuerung in dem Absatzland, in dem sich der Unternehmer ab Überschreitung der Lieferschwelle registrieren lassen muss. In der Folge sind die Verkäufe mit der italienischen Umsatzsteuer abzurechnen, derzeit 22% für reguläre Handelsgüter. Die Umsatzsteuer ist in Italien zu erklären (Vor- und Jahreserklärung) und abzuführen.

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